Aktuelles

Satzung

der Elterninitiative AKK

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
  1. Der Verein trägt den Namen „Aktionskreis Kritischer Kindergarten e.V.“, kurz „AKK e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.
  3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen worden.
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Zweck des Vereins ist die Einrichtung und Unterhaltung einer Kindertagesstätte. Dieser soll eine familienergänzende, situationsbezogene und projektorientierte Erziehungsarbeit mit Kindern ab dem 4. Lebensmonat bis zum Beginn der Schulpflicht ermöglichen. Die dafür notwendigen pädagogischen Vorgaben und Inhalte werden von den Erziehern in Abstimmung mit den Eltern in Form eines pädagogischen Konzeptes ausgearbeitet, sowie regelmäßig unter Berücksichtigung der gegebenen Entwicklungsvoraussetzungen bei den Kindern und der besonderen Anliegen der Elternschaft überprüft.
§ 3 Selbstlosigkeit
  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.